Seminare

Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen »ertappt« wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Bescheinigung nachreicht.

 

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)


Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen während der Probezeit begangener Verkehrsstraftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden (Anordnung).

Fahreignungsseminar (verkehrspädagogische Teilmaßnahme)


Für Inhaber einer Fahrerlaubnis.

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